gefördert werden:

Passivhäuser im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes
(Programm 132)

Fördergeber:

Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderungsart:

Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren

Förderungshöhe:

bis 50.000 EUR

Antragstellung:

bei den Hausbanken

Antragsberechtigte:

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Kombinationsmöglichkeit:

mit dem KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien

Informationen:

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr.5-9,
60325 Frankfurt a.M.
Tel. 0180/ 33 55 77 (Herr Tusché )
Fax 030/202 64 55 49
Internet: www.kfw.de
Zinskonditionen per Faxabruf: 069 / 74 31 42 14

gefördert werden:

Passivhäuser

Fördergeber:

UmweltBank

Förderungsart:

Darlehen

Förderungshöhe:

unterschiedlich, je höher der ökologische Standard, desto günstiger ist der Zinssatz

Antragstellung:

UmweltBank AG
Laufertorgraben 6,
90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 53 08 – 123,
Fax: 0911 / 53 08 - 119
E-Mail-Adresse: ,
Internet: www.umweltbank.de

gefördert werden:

Passivhäuser

Fördergeber:

GLS Gemeinschaftsbank

Förderungsart:

Darlehen

Förderungshöhe:

unterschiedlich, Bonunssystem für besonders nachhaltiges soziales und ökologisches Bauen

Antragstellung:

GLS Gemeinschaftsbank eG
Postfach 10 08 29,
44708 Bochum,
Telefon: 02 34 / 57 97 - 0,
Fax: 02 34 / 57 97 - 133
E-Mail-Adresse: , Internet: www.gls-bank.de

gefördert werden:

erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm): Solar-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen

Solarkollektoranlagen:

Der Fördersatz je angefangenem qm errichteter Bruttokollektorfläche beträgt einheitlich für alle Kollektortypen 125 EURO. Der Höchstbetrag je Einzelanlage beträgt 25.000 EUR.

Biomasseanlagen:

Zuschüsse werden nur für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW gewährt, der Zuschuss beträgt 55 EURO je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 EURO bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90%. Anlagen bis 50 kW Nennwärmeleistung sind nur förderbar, soweit es sich um Zentralheizungsanlagen handelt.

Antragsberechtigte:

Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der europäischen Gemeinschaften, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen oder Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten errichtet werden sollen.
Ausgeschlossen: Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Photovoltaikanlagen:

pauschal 3.000 EURO je Einzelanlage

Antragsberechtigte:

Für Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern und für allgemeinbildende Schulen (einschließlich Grundschulen) die jeweiligen Träger.

Besondere Hinweise:

Vor Eingang des Antrags im BAFA dürfen keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind zulässig.
Eine Antragstellung ist nur mit Originalunterschrift des Antragstellers zulässig.
Anlagen nach diesem Förderprogramm sind auf dem Gebiet der BRD mindestens 5 Jahre lang zu betreiben.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen und Prototypen sowie gebrauchte Anlagen, Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder, Einzelfeuerstätten wie offene Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen.
Die Zuschüsse des BAFA für Solarkollektoranlagen dürfen nicht mit Zulagen, Investitionskostenzuschüssen oder Betriebskostenzuschüssen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden (Kumulierungsverbot); dies gilt auch für die sog. Ökozulage, die vom Finanzamt im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes gewährt wird; aus Mitteln privater Institutionen gewährte Zuschüsse sind ebenso unschädlich wie Darlehen anderer Institutionen. Hinsichtlich der Förderung von Photovoltaikanlagen darf für dasselbe Vorhaben kein Kredit bei der KfW im "100.000 Dächer-Solarstrom-Programm" beantragt sein.
Anträge auf Erhöhung des Förderbetrages wegen zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zuwendungsbescheides berücksichtigt werden. Danach ist eine Erhöhung ausgeschlossen.

Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden muss, beträgt neun Monate ab Zuwendungsbescheiderteilung und wird nicht verlängert.

Fördergeber:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Förderungsart:

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Laufzeit:

Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2004. Anträge können bis zum 15.10.2003 gestellt werden.

Ansprechpartner:

Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 434 / 435 / 436
Tel.: 06196 / 908-625, Fax: 06196 / 908-800
E-Mail: , Internet: www.bafa.de

gefördert werden:

Photovoltaik-Anlagen (100.000-Dächer-Solarstrom-Programm)
Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik- bzw. Solarstrom- Anlagen ab einer Spitzennennleistung von ca. 1 kW peak (kWp) im gesamten Bundesgebiet

Nicht gefördert werden:

Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen, Umschuldungen bestehender Darlehen
Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.

Fördergeber:

Bund

Förderart:

langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen (in der Regel über die Hausbank) erhalten.

Berechtigte:

Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen, Freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio EUR oder deren Bilanzsumme höchstens 27 Mio EUR erreicht und die nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich).

Antragsverfahren:

Anträge über die Hausbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Palmengartenstr. 5–9,
60325 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 7 43 10,
Fax (0 69) 74 31 29 44

Büro Berlin
Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin
Tel. (0 30) 2 02 64-0, Fax (0 30) 2 02 64-188
Internet: www.kfw.de

Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit.