Bundesweite Förderung
gefördert werden: | Passivhäuser im Rahmen des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogrammes |
Fördergeber: | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
Förderungsart: | Zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren |
Förderungshöhe: | bis 50.000 EUR |
Antragstellung: | bei den Hausbanken |
Antragsberechtigte: | Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts |
Kombinationsmöglichkeit: | mit dem KfW-Programm zur Förderung des Wohneigentums für junge Familien |
Informationen: | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
gefördert werden: | Passivhäuser |
Fördergeber: | UmweltBank |
Förderungsart: | Darlehen |
Förderungshöhe: | unterschiedlich, je höher der ökologische Standard, desto günstiger ist der Zinssatz |
Antragstellung: | UmweltBank AG |
gefördert werden: | Passivhäuser |
Fördergeber: | GLS Gemeinschaftsbank |
Förderungsart: | Darlehen |
Förderungshöhe: | unterschiedlich, Bonunssystem für besonders nachhaltiges soziales und ökologisches Bauen |
Antragstellung: | GLS Gemeinschaftsbank eG |
gefördert werden: | erneuerbare Energien (Marktanreizprogramm): Solar-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen |
Solarkollektoranlagen: | Der Fördersatz je angefangenem qm errichteter Bruttokollektorfläche beträgt einheitlich für alle Kollektortypen 125 EURO. Der Höchstbetrag je Einzelanlage beträgt 25.000 EUR. |
Biomasseanlagen: | Zuschüsse werden nur für automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW gewährt, der Zuschuss beträgt 55 EURO je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 EURO bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90%. Anlagen bis 50 kW Nennwärmeleistung sind nur förderbar, soweit es sich um Zentralheizungsanlagen handelt. |
Antragsberechtigte: | Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der europäischen Gemeinschaften, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen oder Energiedienstleister für die Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten errichtet werden sollen. |
Photovoltaikanlagen: | pauschal 3.000 EURO je Einzelanlage |
Antragsberechtigte: | Für Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern und für allgemeinbildende Schulen (einschließlich Grundschulen) die jeweiligen Träger. |
Besondere Hinweise: | Vor Eingang des Antrags im BAFA dürfen keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und Planungsleistungen sind zulässig. |
Fördergeber: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Förderungsart: | Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung). |
Laufzeit: | Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2004. Anträge können bis zum 15.10.2003 gestellt werden. |
Ansprechpartner: | Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
gefördert werden: | Photovoltaik-Anlagen (100.000-Dächer-Solarstrom-Programm) |
Nicht gefördert werden: | Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen, Umschuldungen bestehender Darlehen |
Fördergeber: | Bund |
Förderart: | langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie über durchleitende Banken oder Sparkassen (in der Regel über die Hausbank) erhalten. |
Berechtigte: | Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen, Freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft), die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz höchstens 40 Mio EUR oder deren Bilanzsumme höchstens 27 Mio EUR erreicht und die nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen stehen, welche die genannten Grenzen nicht einhalten (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich). |
Antragsverfahren: | Anträge über die Hausbank an die Kreditanstalt für Wiederaufbau Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin Tel. (0 30) 2 02 64-0, Fax (0 30) 2 02 64-188 Internet: www.kfw.de |
Angaben ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit. |